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   BVerwG, 07.12.1995 - 1 DB 29.94   

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BVerwG, 07.12.1995 - 1 DB 29.94 (https://dejure.org/1995,14755)
BVerwG, Entscheidung vom 07.12.1995 - 1 DB 29.94 (https://dejure.org/1995,14755)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Dezember 1995 - 1 DB 29.94 (https://dejure.org/1995,14755)
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2013 - 3 A 1879/11

    Feststellung des Verlusts der beamtenrechtlichen Dienstbezüge; Schuldhaftes

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. August 1995 - 1 DB 9, 95 -, juris, vom 29. Juni 1995 - 1 DB 12.95 -, Buchholz 235 § 121 BDO Nr. 1, und vom 7. Dezember 1995 - 1 DB 29.94 -, Buchholz 235 § 121 BDO Nr. 3.

    - 1 DB 29.94 -, a.a.O., vom 27. November 1997.

  • VG Karlsruhe, 21.03.2002 - 13 K 17/01

    Unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst eines Polizeibeamten bei zu vermutender

    18 Die Feststellung des Verlustes der Dienstbezüge kann zwar nicht bereits allein auf den Umstand gestützt werden, dass der Beamte in gravierender Weise die ihm obliegende Pflicht zur Mitwirkung bei der Prüfung seiner Dienstfähigkeit verletzt hat (BVerwG, Beschl.v. 07.12.1995 - 1 DB 29/94 -, Buchholz 235 § 121 BDO Nr. 3; BVerwG, Urt.v. 11.02.1997 - 1 DB 12/96 -, Buchholz 235, § 121 BDO Nr. 6).

    20 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Beschl.v. 21.04.1993 - 1 DB 8, 93 - Beschl.v. 07.12.1995 1 DB 29/94 -, Buchholz 255 § 121 BDO Nr. 3) haben amts- oder polizeiärztliche Äußerungen gegenüber privatärztlichen Attesten bezüglich der Beurteilung der Dienstfähigkeit eines Beamten grundsätzlich größeren Beweiswert.

    Vielmehr bedarf es in einem solchen Fall der Darlegung der Gründe (z.B. nachträgliche Verschlechterung des gesundheitlichen Zustands), warum der Beamte aus der Sicht des Privatarztes - entgegen der vorliegenden Feststellung des Polizei- oder Amtsarztes - dienstunfähig ist (vgl. BVerwG, Beschl.v. 19.07.1994 - 1 DB 27.93 - Beschl.v. 07.12.1995, a.a.O.).

    Es reicht vielmehr aus, wenn aus den Gesamtumständen des Einzelfalles der Vorrang von Gutachten beamteter Ärzte zur Feststellung der Dienstfähigkeit für den Beamten ersichtlich ist (BVerwG, Beschl.v. 30.08.1995 - 1 DB 9, 95 - Beschl.v. 07.12.1995, a.a.O.).

  • BVerwG, 11.04.2000 - 1 D 1.99

    Verbindung des Verlustfeststellungsverfahrens und des Disziplinarverfahrens nur

    Die Verlustfeststellungsverfahren wurden gemäß § 90 BDO bereits mit der Zustellung der Senatsbeschlüsse vom 7. Dezember 1995 (1 DB 28.94 und 1 DB 29.94) rechtskräftig abgeschlossen.
  • BVerwG, 05.03.1997 - 1 DB 20.96

    Verlust der Dienstbezüge wegen Fernbleibens vom Dienst - "Rentenneurose" mit dem

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (z.B. Beschluß vom 7. Dezember 1995 - BVerwG 1 DB 29.94 - m.w.N.) kommt amts- oder postbetriebs- bzw. postvertragsärztlichen Äußerungen gegenüber privatärztlichen Attesten bezüglich der Beurteilung der Dienstfähigkeit eines Beamten grundsätzlich größerer Beweiswert zu.

    Soweit es sich bei den vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für den hier maßgebenden Zeitraum ab Juni 1995 um Erst- bzw. Folgebescheinigungen ohne (abweichende) Befundangaben der Fachärztin für Orthopädie Dr. H. bzw. des Facharztes für Neurologie und Psychiatrie - Psychotherapie - Dr. P. handelt, haben sie allein schon deshalb keinen höheren Beweiswert, weil die von den postärztlichen Untersuchungsergebnissen abweichenden Feststellungen der Dienstunfähigkeit des Beamten nicht näher begründet werden (vgl. dazu Beschluß vom 7. Dezember 1995 a.a.O.).

  • BVerwG, 07.03.2002 - 1 DB 5.02

    Feststellung des Verlustes der Dienstbezüge; Anordnung der sofortigen Vollziehung

    Es würde den Dienstbetrieb insbesondere bei personalstarken Behörden erheblich beeinträchtigen, wenn der Dienstvorgesetzte in den gesetzlich nicht ausdrücklich geregelten Fällen seiner Zeichnungspflicht sich nicht vertreten lassen könnte (stRspr; z.B. Beschlüsse vom 13. Juli 1993 - BVerwG 1 DB 14.93 - DokBerB 1993, 315 und vom 7. Dezember 1995 - BVerwG 1 DB 29.94 - m.w.N.).
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